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   LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08   

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https://dejure.org/2008,34131
LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08 (https://dejure.org/2008,34131)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2008 - 106 T 18/08 (https://dejure.org/2008,34131)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2008 - 106 T 18/08 (https://dejure.org/2008,34131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 203
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.07.2001 - 15 W 81/01

    GmbH-Recht - Prüfungspflicht des Registergerichts - Erwerb von Geschäftsanteilen

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08
    Hier ist es Aufgabe des Handelsregisters, die Eintragung unrichtiger oder tatsächlich nicht bestehender Rechtsverhältnisse zu verhindern (Kammergericht, Rpfleger 1997, 440, OLG Hamm, GmbHR 2001, 920, 921).

    Dass der Beschluss überhaupt von Personen gefasst wurde, die Gesellschafter der GmbH sind (vgl. dazu OLG Hamm GmbHR 2001, 920; KG Rpfleger 1997, 440, 441), das heißt, dass die Sxx Aufzüge AG, E./Schweiz Gesellschafterin der GmbH ist, wird vom Registergericht nicht in Zweifel gezogen und ist auch nicht Gegenstand der Zwischenverfügung.

  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08
    Hier ist es Aufgabe des Handelsregisters, die Eintragung unrichtiger oder tatsächlich nicht bestehender Rechtsverhältnisse zu verhindern (Kammergericht, Rpfleger 1997, 440, OLG Hamm, GmbHR 2001, 920, 921).

    Dass der Beschluss überhaupt von Personen gefasst wurde, die Gesellschafter der GmbH sind (vgl. dazu OLG Hamm GmbHR 2001, 920; KG Rpfleger 1997, 440, 441), das heißt, dass die Sxx Aufzüge AG, E./Schweiz Gesellschafterin der GmbH ist, wird vom Registergericht nicht in Zweifel gezogen und ist auch nicht Gegenstand der Zwischenverfügung.

  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 271/00

    Anwendung des § 181 BGB auf Beschlüsse einer GmbH

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08
    Zweifel der dargestellten Art könnten hier allerdings dann gegeben sein, wenn ein Fall des In-sich-Geschäftes nach § 181 BGB vorliegen würde, ohne dass eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens vorläge (BayObLG DNotZ 2001, 887, 888).
  • OLG Köln, 04.05.1988 - 2 Wx 6/88

    Nachweis der Vertretung einer belgischen Gesellschaft

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08
    8 Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Köln (Rpfleger 1989, 66 ff.).
  • BayObLG, 03.07.1973 - BReg. 2 Z 25/73

    Handelsgeschäft; Inhaber; Quotennießbrauch; Mitunternehmer; Ertragsberechtigter

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2008 - 106 T 18/08
    Derartige Zweifel müssen auf konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall beruhen, die dafür sprechen, dass sachliche Unstimmigkeiten vorliegen (Krafka/Willer, a.a.O.; BayObLGZ 1973, 168).
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